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Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeines

Für unsere Verkäufe gelten ausschließlich unsere nachstehenden Bedingungen. Einkaufsbedingungen unserer Kunden verpflichten uns nicht, auch wenn wir nicht widersprechen. Wenn unsere Lieferung angenommen wird, so gelten unsere Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen als anerkannt.

2. Angebote

Unsere Angebote sind unverbindlich. Eingehende Aufträge werden erst durch die Ihnen zugehende Bestätigung für uns verbindlich. Dies gilt ebenfalls für mündliche Absprachen und Erklärungen jeder Art. Falls Gründe beim Auftraggeber eintreten, die ein finanzielles Risiko bilden, so können wir, ohne Angaben von Gründen, vom Vertrag zurücktreten.

3. Preise

Alle Preise freibleibend in Euro ab Werk bzw. ab Lager zzgl. Verpackung, Versandkosten und gesetzl. MwSt.

4. Lieferung

Alle Lieferungen erfolgen grundsätzlich unfrei ab Werk oder Lager auf dem für uns günstigsten Transportweg. Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Angaben zu Lieferzeit und Liefermöglichkeiten sind unverbindlich und ohne Schadensersatzpflicht. Mehr- oder Minderlieferungen liegen, technisch bedingt, zwischen 5% und 15%. Abgerechnet werden die effektiv gelieferten Mengen.

5. Mängelrüge

Beanstandungen müssen innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich erfolgen. Nach Kundenmeinung fehlerhafte Waren oder Werbeanbringungen berechtigen nicht zur Auftragsannullierung. In diesem Fall ist eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu gewähren. Warenrücksendungen dürfen nur mit unserer vorherigen Genehmigung ausgeführt werden.

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung unser Eigentum. Wird die Ware vorher verkauft, so gilt die dabei entstandene Forderung als an uns abgetreten. Gehen aus der Forderung Beträge ein, so sind diese an uns abzuführen.

7. Zahlung

Bei Nichteinhaltung pünktlicher Zahlung behalten wir uns vor, die Verzugszinsen und Kosten der Bankkredite in der jeweils üblichen Höhe in Rechnung zu stellen. Schecks werden unter dem üblichen Vorbehalt weitergegeben bzw. gutgeschrieben.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sind in jedem Falle Bremen. Gerichtsstand ist Bremen.